Meine Qualifikation und Pflichten

Ich bin eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut und unterliege darum den entsprechenden Berufspflichten entsprechend dem Psychologieberufegesetz. Dabei hervorzuheben sind: die Wahrung des Berufsgeheimnisses und die Wahrung der Rechte meiner Patienten.

Mein Berufsgeheimnis verpflichtet mich dazu, sämtliche Informationen, die ich von meinen Patienten erhalten, selbst wenn diese nur im Rahmen einer Abklärung oder Kontaktanfrage mitgeteilt werden, nicht weiterzugeben und vor dem Zugang durch Dritte zu schützen.

Die Wahrung der Rechte meiner Patienten bedeutet insbesondere, dass ich die Grundrechte meiner Patienten achten muss. Hierbei hervorzuheben sind: die Menschenwürde, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Sprachenfreiheit.

In meiner Berufspraxis ist insbesondere die Sprachenfreiheit von zentraler Bedeutung. Diese besagt, dass keine Person dazu gezwungen werden darf ihre Sprache abzulegen oder eine bestimmte zu benutzen; niemand darf wegen der Sprache, von dem ihm oder ihr zustehenden Rechten ausgeschlossen werden. In konsequenter Auslegung bedeutet dies, dass ich die konkrete Wortwahl und Ausdrucksweise, die Sie verwenden und Ihnen eigen ist, akzeptieren muss. 
Zusammengefasst: Nicht Sie müssen sich im Reden mir anpassen, ich muss mich im Zuhören Ihnen anpassen.


Meine Überzeugung

Als Psychoanalytiker folge ich in der klinischen Praxis dem Grundsatz, dass das Verstehen und Konfrontieren der eigenen psychischen Wirklichkeit die Voraussetzung für die psychische Gesundheit und grösstmögliche Selbstständigkeit ist. Um das zu erreichen bedarf es einer kooperativen Arbeit zwischen Ihnen und mir. Die Grundlage hierfür ist das Herstellen einer Vertrauensbeziehung zwischen Patienten und Therapeuten.

Psychoanalytiker zu sein bedeutet, dass man die Wissenschaft der Psychoanalyse, wie sie von Sigmund Freud begründet wurde (siehe als Zusammenfassung: Abriss der Psychoanalyse, 1940, S. 79 des pdf), als validen Zugang zum Verständnis des Seelenlebens und psychischer Phänomene versteht. Man vertritt die Grundvoraussetzungen auf denen diese Wissenschaft sich gründet, wendet ihre grundlegenden methodologischen Prinzipien an und hat Kenntnis über die wissenschaftlichen Verbindungen mit angrenzenden Fächern.
Hiervon ausgehend beteiligt man sich aktiv an ihrer Weiterentwicklung. Man setzt dies unter Beweis durch entsprechendes Handeln und entsprechende Leistungen im Bereich wissenschaftlicher Arbeit.

Die Mitgliedschaft in einer Institution kann den Beweis durch eigene Leistung nicht ersetzen.


Ausbildung & Praxiserfahrung


Seit Mai 2024 Fachtitel eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut.

Seit Mai 2023 Arbeit als Psychotherapeut in der Praxis BrainARC in Chur.

Von August 2023 bis März 2024 Arbeit als klinischer Psychologe in der Rehaklinik-Seewis.

Seit Januar 2023 Tätigkeit als Psychoanalytiker in eigener Praxis (zunächst Uster, seit Juli in Zürich).

Seit Oktober 2022 Doktoratsstudium an der Universität Ghent in Philosophie. Thema: Untersuchung der Bedeutung der Metapsychologie Sigmund Freuds für das Geist-Gehirn Problem unter Anwendung der Informationstheorie der Computertechnik.

Von Mai 2020 bis Dezember 2022 Arbeit als delegierter Psychotherapeut in der neurologischen Praxis von Frau Dr. med Ines Zangger.

Seit 2017 in Ausbildung zum psychoanalytischen Psychotherapeuten und Psychoanalytiker am Psychoanalytischen Seminar Zürich.

August und September 2015: Praktikum in der neurologischen Abteilung des Groote Schuur Hospitals in Kapstadt (Südafrika).

Von 2010 bis 2017 Studium der Psychologie mit Nebenfach Philosophie an der Universität Zürich. Thema meiner Masterarbeit: Interaktion von visuellen Stimuli und Musik im Gehirn.